Informationen zur Erstellung von Gutachten
Wir stellen auf Wunsch Gutachten für Studierende unseres Faches aus, die aus Vorlesung, Hauptseminar oder Übung bekannt sind. Zu diesem Zweck ist in der Regel ein persönliches Gespräch erforderlich.
Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen:
- Es wird ein Nachweis erwartet, dass Sie unser Fach studieren bzw. es in Kürze beginnen.
- Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächtstermin, der spätestens 4 Wochen vor Ablauf der maßgeblichen Bewerbungsfrist liegen muss. Dazu melden Sie sich rechtzeitig vorher für die Sprechstunde an und reichen die Unterlagen dazu ein.
Die Unterlagen zu dem Gutachten sollten folgende Dokumente umfassen:
- Den Vordruck für das Gutachten (falls vorhanden), ausgefüllt mit Ihren Daten in der angeforderten Anzahl (üblicherweise 2-3-fach)
- Ein Motivationsschreiben, aus dem Ihr Anliegen für das Gutachten hervorgeht
- Einen tabellarischen Lebenslauf
- Zeugnisse der Vergangenheit (inkl. Abiturzeugnis, Nachweise über Praktika, extracurriculare Tätigkeiten etc.)
Bitte beachten Sie, dass das ZIB beschlossen hat, in der Zukunft auf Professorengutachten bei der Auswahl für die Auslandssemester zu verzichten.